Einsatzfahrzeug mit klimatisierten Transportkisten

Für Behörden

Wenn vor Ort eine geeignete Unterbringung fehlt.

Sicherstellungen, Fundtiere, Abgaben, Gifttiere: Wir sind Anlaufstelle für Behörden, Polizei, Feuerwehr, Tierheime und weitere Fachstellen.

Auftrag

Entlastung für die zuständige Stelle, Sicherheit für das Tier.

Seit 2012 tätig, seit 2021 externer Dienstleister für das Land Nordrhein-Westfalen zur Artbestimmung, Abholung, zum Transport und zur Aufnahme weggenommener oder eingezogener Gifttiere gemäß dem Gifttiergesetz NRW. Dieselbe Infrastruktur steht Behörden in Rheinland-Pfalz und bundesweit zur Verfügung.

  1. 01

    Frühzeitige Abstimmung

    Telefonisch den Fall skizzieren: Fundort, mutmaßliche Art, Giftigkeit, Anzahl, Dringlichkeit. Bei Gefahr- und Gifttieren möglichst vor dem Zugriff.

  2. 02

    Artbestimmung

    Soweit vor Ort unsicher: Unterstützung bei der Identifizierung — relevant für Recht, Haltung und Transport.

  3. 03

    Abholung und Transport

    Bundesweiter, temperierter Transport mit eigenen Fahrzeugen. Professionelle Werkzeuge und Hilfsmittel für Fang, Sicherung und Verladen.

  4. 04

    Unterbringung

    Sichere, artgerechte Verwahrung in der Station — im Rahmen der Kapazitäten und der geltenden Voraussetzungen.

  5. 05

    Dokumentation

    Bei Bedarf fachliche Einschätzungen, Stellungnahmen und Abstimmung mit der führenden Behörde.

Bitte mitteilen

Was uns die Abstimmung erleichtert.

Fund- oder Sicherstellungsort, Datum, führende Behörde
Mutmaßliche Art, Anzahl, Größe, erkennbares Giftpotential
Bisherige Unterbringung und Zustand des Tieres
Papiere, CITES, Beschlagnahmeverfügungen, soweit vorhanden
Ansprechpartner vor Ort mit Erreichbarkeit
Gewünschter Zeitrahmen für Abholung

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der Kapazitäten und der für die Art geltenden rechtlichen Voraussetzungen. Eine Zusage erfolgt erst nach Abstimmung im konkreten Fall. Private Beratung bieten wir auf Honorarbasis an — nur nach Kollisionsprüfung und niemals gegen eine bereits betreute Behördensache. Tierwohl und öffentliche Sicherheit gehen vor.

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